Solarstrom Eigenverbrauch

Eigenverbrauch - Solarstrom selber produzieren und nutzen

Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert hat, sollte möglichst viel Solarstrom selber nutzen. Damit kann die Wirtschaftlichkeit der Anlage erhöht und die Amortisationszeit reduziert werden. Sie können den Solarstrom auch mit ihren Nachbarn teilen. Das lässt sich mit einem ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) oder einer EVG (Eigenverbrauchgemeinschaft) realisieren. Ab 2026 ist es ebenfalls möglich, selbst erzeugten PV-Strom innerhalb der Gemeinde Beckenried zu veräussern oder zu kaufen. Das ist mit der Gründung einer LEG (lokale Elektrizitätsgemeinschaft) möglich. Wir bieten Ihnen das Komplettpaket von der Beratung über die Messtechnik bis hin zur Abrechnung.

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Der ZEV ist ein vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Endverbraucher, um ihren selbst produzierten Strom vor Ort zu verbrauchen. Das Gemeindewerk Beckenried (GWB) liefert den Reststrombedarf und vergütet den überschüssig produzierten Strom. Bei einem ZEV treten alle teilnehmenden Endverbraucher gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als ein Kunde auf. Die interne Stromversorgung und Organisation ist Sache des ZEV. Das GWB unterstützt Sie gerne bei der Messung und Abrechnung Ihres Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Mit dem neuen Stromgesetz werden neben dem ZEV auch „virtuelle“ ZEV möglich.

 

Voraussetzungen:

  • Lokale Produktionsanlage(n)
  • Die Produktionsleistung muss min. 10% der Anschlussleistung betragen
  • Gemeinsamer Netzanschlusspunkt (Verknüpfungspunkt)
  • Messeinrichtungen unterliegen der Messgesetzgebung
  • Rechtliche Rahmenbedingungen betreffend internen Strompreis
  • Bestehende Mieter haben das Anrecht in der Grundversorgung zu bleiben
  • Gründung 3 Monate im Voraus

Dokumente ZEV

Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)

Der vZEV ermöglicht es mehreren dezentralen Energieerzeugern und Verbrauchern, welche hinter dem gleichen Netzanschlusspunkt (Verknüpfungspunkt) liegen, sich zusammenzuschliessen und die Infrastruktur für den selbst produzierten Strom optimal zu nutzen. Das GWB liefert wie beim ZEV auch beim vZEV den Reststrombedarf und vergütet den überschüssig produzierten Strom. Alle teilnehmenden Produzenten und Endverbraucher treten gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als ein Kunde auf. Das GWB unterstützt Sie gerne bei der Messung und Abrechnung Ihres virtuellen Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch.

 

Voraussetzungen:

  • Lokale Produktionsanlage(n)
  • Die Produktionsleistung muss min. 10% der Anschlussleistung betragen
  • Gemeinsamer Netzanschlusspunkt (Verknüpfungspunkt)
  • Messeinrichtungen unterliegen der Messgesetzgebung
  • Rechtliche Rahmenbedingungen betreffend internen Strompreis
  • Bestehende Mieter haben das Anrecht in der Grundversorgung zu bleiben
  • Gründung 3 Monate im Voraus

Dokumente vZEV

Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG)

Sie definieren den Preis für den von Ihnen produzierten Strom, welcher von Strombezügern vor Ort genutzt werden kann. Wir verkaufen den lokalen PV-Strom für Sie und überweisen Ihnen die Einnahmen abzüglich einer Dienstleistungsgebühr.

 

Voraussetzungen:

  • Lokale Produktionsanlage
  • Verbrauch auf eigenen oder angrenzenden, zusammenhängenden Parzellen
  • Gemeinsamer Netzanschluss / Netzanschlusspunkt (Verknüpfungspunkt)
  • Messung für Produktionsanlage
  • Gründung 3 Monate im Voraus
  • Einwilligung durch Endkunde

Dokumente EVG

Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)

In der Schweiz können sich Haushalte, Unternehmen und Gemeinden zu lokalen Elektrizitätsgemeinschaften zusammenschliessen, um gemeinsam lokal erzeugten Strom – meist aus Photovoltaikanlagen – zu nutzen und zu handeln. Diese Gemeinschaften fördern die Eigenversorgung, senken Kosten und entlasten das Stromnetz. Voraussetzung ist die räumliche Nähe der Teilnehmenden, ein gemeinsamer Netzbetreiber und der Einsatz intelligenter Messsysteme zur Abrechnung.

 

Voraussetzungen:

  • Lokale Produktionsanlage(n)
  • Die Produktionsleistung muss min. 5% der Anschlussleistung betragen
  • Gleiches Netzgebiet, gleiches Gemeindegebiet
  • Messeinrichtungen unterliegen der Messgesetzgebung
  • Keine Vorgaben betreffend internen Strompreisssgesetzgebung
  • Bestehende Mieter haben das Anrecht in der Grundversorgung zu bleiben
  • Gründung 3 Monate im Voraus

     

Dokumente LEG

Ihr persönlicher Kontakt

René Arnold

Tobias Waser