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Factsheet Anschlussvertrag FTTH Kommunikationsnetz


Durch die Unterzeichnung des Anschlussvertrags…

  • wollen Sie Ihre Liegenschaft und alle Wohnungen an das Kommunikationsnetz vom GWB anschliessen (Hausanschlussleitung und Gebäudeverkabelung)
  • steht dem GWB an mindestens zwei Glasfasern das alleinige und auf Dritte übertragbare Nutzungsrecht zu
  • ist das GWB berechtigt, bei der Hauseinführung einen Glasfaseranschluss (OTO-Dose) zum Zweck der Fernauslesung von Versorgungsdiensten (z.B. Strom) zu installieren

Gemäss den allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) …

  • hat das GWB das Recht, die Liegenschaft sowie die Gebäude an das Kommunikationsnetz anzuschliessen und die notwendige Hausanschlussleitung sowie den Hausanschlusskasten (BEP) zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten (Anschlussrecht)
  • ist die Hausanschlussleitung im Alleineigentum des GWB (Netzbetreiberin)
  • ist das GWB für den Betrieb und Unterhalt der Hausanschlussleitung zuständig
  • ist der Hausanschlusskasten (BEP) die Netztrennstelle zu der Gebäudeverkabelung des Eigentümers
  • ist die Gebäudeverkabelung inkl. BEP im Alleineigentum des Eigentümers
  • erhält das GWB das unentgeltliche Mitbenutzungsrecht an der Gebäudeverkabelung und ist berechtigt, dieses auch Dritten zu überlassen
  • ist der Eigentümer verpflichtet, die Gebäudeverkabelung auf eigene Kosten dauernd in gutem Zustand zu halten

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